Frag RAXY
Bodenmarkierungen sind nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, gelten jedoch als anerkannte Maßnahme zur Erfüllung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahrenstellen zu kennzeichnen und Verkehrswege eindeutig zu definieren. Bodenmarkierungen erfüllen diese Anforderungen praxisnah und normkonform.
Ja, du kannst die Arme in der Höhe verstellen, um verschiedene Güter zu lagern. Du kannst es auch nachträglich mit Zubehör erweitern.
Ja. Sichtlagerkästen und Euroboxen sind für den dauerhaften Einsatz in Industrie, Logistik und Handwerk ausgelegt. Sie halten täglicher Belastung stand und behalten auch bei intensiver Nutzung ihre Formstabilität.
Die Belastbarkeit hängt vom Modell ab. Pro Kragarm können oft mehrere Hundert Kilogramm, bei größeren Systemen sogar Tonnen, gelagert werden. Achte immer auf die Kapazitätsangaben.